§ 1 Geltung der Bedingungen
Alle Verkaufs-, Liefer-, Mietgeschäfte und Angebote der agentur bauwerk e.K. erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Verkaufs- und Mietbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit wirksamen Abschluss des jeweiligen Vertrags gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote der agentur bauwerk e.K. sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder elektronischen Bestätigung der agentur bauwerk e.K..
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. agentur bauwerk e.K. erstellt ihre Angebote grundsätzlich auf der Grundlage der Maßangaben des Kunden, für deren Richtigkeit agentur bauwerk e.K. nicht haftet.
(3) Angestellte der agentur bauwerk e.K., soweit Sie nicht ausdrücklich gegenüber dem Vertragspartner als legitimiert ausgewiesen sind, sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
§ 3 Preise
(1) agentur bauwerk e.K. hält sich an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von der agentur bauwerk e.K. genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, für die jeweilige Messelaufzeit.
(2) Nicht im Preis enthalten sind messeseitige Anschlusskosten sowie Gebühren aller Art, die von Messegesellschaften, Speditionen, Abfertigungsorganen, Zollbehörden pp. erhoben werden.
(3) agentur bauwerk e.K. ist berechtigt, Lohn- und Frachtkostenerhöhungen, welche bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren, an den Kunden weiter zu berechnen.
(4) agentur bauwerk e.K. ist berechtigt, Sonderarbeiten oder Änderungswünsche des Kunden, die nicht in dem ursprünglichen Auftrag enthalten sind, an den Kunden weiter zu berechnen.
(5) agentur bauwerk e.K. ist berechtigt, Preiserhöhungen aufgrund Terminverschiebungen, die der Kunde zu vertreten hat, an den Kunden weiter zu berechnen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit/Annahmeverzug
(1) Verbindliche Liefertermine oder –fristen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Eine Standübergabe erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, die die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Naturkatastrophen , Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien usw., auch wenn sie bei Lieferanten der agentur bauwerk e.K. oder deren Unterlieferanten eintreten – hat die agentur bauwerk e.K. auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die agentur bauwerk e.K., die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) agentur bauwerk e.K. ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nachweisbar nicht von Interesse.
(4) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der agentur bauwerk e.K. setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die durch die Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Kunden entstehenden Mehrkosten, die bei agentur bauwerk e.K. entstehen, hat der Kunde zu tragen.
(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist agentur bauwerk e.K. berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der möglichen Verschlechterung und des möglichen Untergangs auf den Kunden über.
§ 5 Gefahrtragung/Fracht und Verpackung/Gegenstände des Kunden
(1) Erzeugnisse und Mietgegenstände der agentur bauwerk e.K. werden stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn nicht anders vereinbart, versandt. Gewünschte und von agentur bauwerk e.K. für erforderlich gehaltene Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Versandgüter des Kunden.
(2) Bei agentur bauwerk e.K. eingelagertes Ausstellungsmaterial, Exponate aller Art, Dekorationsmaterial , Zubehör ( Grafiken etc. ) usw. des Kunden, ist grundsätzlich nicht durch agentur bauwerk e.K. versichert. Soweit die Einlagerung ohne Zahlung eines Entgeltes erfolgt, trägt der Kunde die Gefahr für die Beschädigung oder den Untergang des Lagerguts, sofern agentur bauwerk e.K. kein zumindest grob fahrlässiges Verschulden an der Beschädigung oder den Untergang trifft.
(3) Gegenstände des Kunden, die bei der Herstellung oder Montage verwandt werden sollen, müssen zum vereinbarten Termin frei Werk bzw. Montagestelle angeliefert werden. Die Rücklieferung solcher Teile erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, unfrei ab Werk oder Verwendungsort auf Gefahr des Kunden.
(4) Jede Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Güter den Betrieb der agentur bauwerk e.K. verlassen oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch in den Fällen, in denen frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
(5) Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zur Auslieferung gebracht werden, geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Leistungen der agentur bauwerk e.K. gelten nach Zustellung der Versandbereitschaftsanzeige an den Kunden als erfüllt.
§ 6 Miete
(1) Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und vereinbarte Zeit (Dauer der Veranstaltung) zur Verfügung gestellt.
(2) Mietgegenstände sind Eigentum von agentur bauwerk e.K. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung durch agentur bauwerk e.K. Veränderungen an den ihm mietweise überlassenen Sachen vorzunehmen.
(3) Für Schäden an dem Mietgegenstand und den Verluste haftet der Mieter. Die Haftung beginnt mit der Übergabe bei Fertigstellung und endet mit vertragsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands. Der Kunde hat sich bei Übernahme des Mietgegenstands vom ordnungsgemäßen Zustand und Vollständigkeit zu überzeugen. Reklamationen können nur innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe geltend gemacht werden, anderenfalls gilt der Zustand der übergebenen Mietgegenstände als vertraglich geschuldet anerkannt.
(4) Der Mietgegenstand ist nicht versichert. agentur bauwerk e.K. empfiehlt, den Mietgegenstand für die Dauer der Miete zu versichern.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei mietweisen Gestellung von Kühlmöbeln das Kühlgut mit Beendigung der Mietzeit zu entnehmen. Alle noch in den Kühlgeräten enthaltenen Waren lagern auf Gefahr des Kunden. Die Haftung für Verluste oder Beschädigungen des Kühlguts durch agentur bauwerk e.K ist ausgeschlossen. agentur bauwerk e.K. haftet nicht bei Betriebsausfall von Kühlmöbeln für das Kühlgut. Der Kunde ist verpflichtet, bei Gestellung von Kühlmöbeln und Kühlschränken für ausreichende Luftzuführung zu sorgen.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Untervermietung oder eine sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von agentur bauwerk e.K. vorzunehmen. Im Falle einer Zustimmung ist der Kunde verpflichtet, an agentur bauwerk e.K. die Ansprüche gegen den Untermieter oder sonstigen Dritten abzutreten, ohne dass damit die primäre Leistungsverpflichtung des Kunden erloschen ist.
(7) Kündigt der Kunde den Mietvertrag oder tritt er vom Mietvertrag aus Gründen die nicht agentur bauwerk e.K. zu vertreten hat, zurück, ist agentur bauwerk e.K. berechtigt, 30% des Auftragswerts des Mietvertrags als pauschalierte Rücktrittskosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Kündigung/der Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn, erhöhen sich die Rücktrittskosten auf 50%, bei weniger als 2 Wochen auf 75% und bei weniger als 1 Woche auf 100% des Mietpreises . Ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus anderweitiger Verwendung werden nicht angerechnet. Kündigt der Kunde aus Gründen höherer Gewalt ( zb. Naturkatastrophe, Pandemie etc.), beschränkt sich der Zahlungsanspruch von agentur bauwerk e.K. auf den Ausgleich der Mietleistungen, die agentur bauwerk e.K. im Vertrauen auf den Bestand des Vertrags des Kunden bis zum Eingang der Kündigung geleistet hat.
§ 7 Abnahme/Übergabe
(1) Die Abnahme bzw. Übergabe erfolgt regelmäßig förmlich und unverzüglich nach Fertigstellung. Der Kunde verpflichtet sich, am Abnahmetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen.
(2) Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich von agentur bauwerk e.K. nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Funktion des Vertragsgegenstands nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Abnahme in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit der Benutzungshandlung als erfolgt.
(4) Sind Lieferungen und Leistungen der agentur bauwerk e.K. dem Kunden mietweise überlassen worden, so hat auf Wunsch der agentur bauwerk e.K. unmittelbar nach Messebeendigung eine förmliche Übergabe des Mietgegenstands stattzufinden. Der Kunde ist verpflichtet, am Übergabetermin teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigen Beauftragten vertreten zu lassen.
§ 8 Gewährleistung/Mängelrüge
(1) Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen der agentur bauwerk e.K. agentur bauwerk e.K. steht eine Ersatzlieferung jederzeit offen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, kann der Kunde dann geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Farbe und Beschaffenheit des Materials.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, agentur bauwerk e.K. Mängel unverzüglich mitzuteilen und Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen. Der Kunde hat sich vom ordnungsgemäßen Zustand und Vollständigkeit zu überzeugen. Mängelrügen Reklamationen können nur innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe geltend gemacht werden, anderenfalls gilt der Zustand der übergebenen Gegenstände als vertraglich geschuldet anerkannt. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
(5) Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder agentur bauwerk e.K. die Feststellung und Nachbesserung der Mängel erschwert bzw. unmöglich macht.
§ 9 Haftung
(1) Mangel- und Schadensersatzansprüche aus für im Namen des Kunden erfolgte Besorgungen von Lieferungen und Dienstleistungen von Fremdbetrieben sind ausgeschlossen, es sei denn, agentur bauwerk e.K. hat ihre Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Fremdbetriebe verletzt.
(2) agentur bauwerk e.K. haftet nicht für das verwahrte Gut des Ausstellers, es sei denn, die Verwahrung erfolgt entgeltlich. In diesem Fall haftet die agentur bauwerk e.K. nur in Höhe der Versicherungsleistung.
(3) Sind lediglich Planung und Entwürfe Vertragsgegenstand, so steht agentur bauwerk e.K. nur dafür ein, dass agentur bauwerk e.K. selbst in der Lage ist, die Planungen bzw. Entwürfe entsprechend zu realisieren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(4) Für unentgeltliche Ratschläge, Informationen und sonstige unentgeltliche Leistungen haftet agentur bauwerk e.K. nicht.
(5) Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der agentur bauwerk e.K.. Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Kreditgrundlage
Voraussetzung der Leistungspflichten der agentur bauwerk e.K. ist die Kreditwürdigkeit des Kunden. Hat der Kunde über seine Person oder über seine Kreditwürdigkeit bedingende Tatsachen unrichtig oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt oder ist über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt worden, ist die agentur bauwerk e.K. zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. agentur bauwerk e.K. kann in diesem Fall Vorkasse oder anderweitig geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen. Kommt der Kunde diesem Begehren nicht nach, kann agentur bauwerk e.K. nach vorheriger Ankündigung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
§ 11 Schutzrechte, Entwürfe, Zeichnungen
(1) Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen, Konzeptbeschreibungen usw. bleiben mit allen Rechten im Eigentum der agentur bauwerk e.K., und zwar auch dann, wenn sie dem Kunden übergeben worden sind. Die Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, ebenso der Nach- oder Wiederaufbau.
(2) Sofern schriftlich nicht anders vereinbart ist, dürfen Änderungen von Planungen, Entwürfen, Konzepten usw. nur von agentur bauwerk e.K. vorgenommen werden. Dies gilt auch dann, wenn diese Unterlagen in das Eigentum des Kunden gelangt sind.
(3) Werden vom Kunden Materialien oder Unterlagen zur Herstellung des Vertragsgegenstandes übergeben, so übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen ausgeführten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. agentur bauwerk e.K. ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Herstellung und Lieferung ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, agentur bauwerk e.K. von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für die Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen.
§ 12 Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt/Zurückbehaltungsrecht
(1) Rechnungsbeträge sind mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. agentur bauwerk e.K. ist berechtigt, Zwischenrechnungen auszustellen oder Teilzahlungen zu verlangen. Zahlungen sind wie folgt fällig: 50% der Vertragssumme bei Auftragsbestätigung, 25% der Vertragssumme bis spätestens 4 Wochen vor Übergabe und 25% nach Übergabe.
(2) Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum von agentur bauwerk e.K. , gleichgültig, auf welchem Rechtsgeschäft sie beruhen.
(3) Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung der Rechnungsforderung. Aufrechnungen sind nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 13 Kündigung
(1) Das Recht zur ordentlichen Vertragskündigung richtet sich nach den Bestimmungen des BGB.
(2) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Ein wichtiger Grund zur Kündigung aus wichtigem Grund durch agentur bauwerk e.K. liegt ua. insbesondere dann vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Unterlassungsverpflichtungen nach diesen Bedingungen verletzt.
§ 14 Bildrechte/Datenschutz
(1) agentur bauwerk e.K. ist berechtigt, kostenlos, ohne Zustimmung des Kunden,
Bildmaterial der gelieferten Leistung zu veröffentlichen bzw. zu Werbezwecken zu nutzen.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass agentur bauwerk e.K. die personenbezogenen Daten seiner Kunden entsprechend der §§ 28 und 29 Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses speichert und verarbeitet.
§ 15 Schlussbestimmung
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen agentur bauwerk e.K. und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort für die Rechte und Pflichten beider Vertragsteile aus Rechtsgeschäften jeder Art ist der Geschäftssitz von agentur bauwerk e.k..
(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so sind diese durch das sodann geltende Recht zu ersetzen. Die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen werden davon nicht berührt.
(4) Als Gerichtsstand wird Langenfeld vereinbart.
Stand 12.08.2020
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